NABU - Gruppe Ammersbek e.V.


Das Heidkoppelmoor

Unser erstes Aufgaben­feld. Moorfroschmännchen sind während der Balz blau.
Moorfroschmännchen sind während der Balz blau.
Das Natur­schutz­ge­biet, das sich nord­öst­lich vom Lott­beker Stau­teich er­streckt, wurde 1995 unter Schutz ge­stellt (Lan­des­ver­ord­nung über das Natur­schutz­gebiet "Heid­koppel­moor und Um­ge­bung"). Es um­fasst 62 Hektar auf Ammers­beker und Ahrens­bur­ger Ge­biet. Die Ver­ord­nung nennt ein „Nieder­moor und arten­rei­che Feucht­grün­land­flächen als Kern­zone, angren­zende Wiesen-, Weiden- und Wald­biotope als Entwick­lungs­gebiet sowie Puffer­zonen“. Es gibt in der Kern­zone Wie­sen mit Orchi­deen und sel­tenen Seg­gen, sowie Moor­berei­che mit zwei Woll­gras­arten und ver­schie­denen bedroh­ten Schwimm­käfern. Am Rande fließt die Moor­bek/Lott­bek durch einen Birken - Erlen - Bruch­wald, Eisv­ö­gel jagen in den Tei­chen und im Bach kleine Fische. Zahl­rei­che Amphi­bien, sogar die streng geschütz­ten Moorf­rösche und Kamm­molche leben im Schutz­gebiet.

Fast jedes Jahr seit Betreuungsübernahme versuchte ein Kranichpaar im NSG zu brüten. 2008 bis 2016 waren die Vögel drei Mal erfolgreich, mehrere Versuche wurden infolge von Störungen durch Harvester im angrenzenden Forst oder stromernde Hunde abgebrochen. Aktion im Heidkoppelmoor
Aktion im Heidkoppelmoor
Des­halb versuchen wir, die Spa­zier­gän­ger aufzuklären, da eine Stö­rung, etwa durch frei­lau­fende Hun­de, das En­de für brü­tende Kra­niche bedeu­tet. Zwei bis drei Male im Jahre führen wir fach­lich be­treu­te Arbeits­ein­sätze durch. Beispielsweise Freihalten des Grabens auf der Buschwiese zum Schutz der Orchi­deen (s. Foto), Ausreißen kleiner Birken im Kesselmoor, Freiharken von Glockenheide, Abharken von schädlichem Grasschnitt nach Mulchen durch den Bauern, Ausreißen von Indischem Springkraut vor der Blüte, Entfernen von Roteichenschößlingen, Waldschnepfen-Simultanzählungen, Abräumen von Weidenschnitt am Heideweiher usw.

Die Puffer­zonen des Schut­zgebie­tes, die zu gro­ßen Tei­len öko­logisch (als Grün­land) bewirt­schaf­tet oder forst­wirt­schaft­lich ge­nutzt wer­den, sind not­wen­dige „un­beein­flusste Rand­zonen zur Ver­hin­der­ung stoff­licher Eint­räge in das Natur­schutz­gebiet“. Es soll laut Ver­ord­nung „das für den Natur­raum typische Land­schafts­bild“ er­hal­­ten und ge­schützt wer­den. Hier­zu ge­hört vor allem der Schutz vor wei­terer Bebau­ung in der nä­heren Um­ge­bung, die den Popu­lations­druck auf das Ge­biet er­hö­hen wür­de.

Ein weitere wichtiger Faktor, um die Biodiversität und die Wirkung der NSG-Landschaft als Kohlenstoffsenke zu erhalten und zu fördern, ist der Schutz des bachbegleitenden Erlenbruchwaldes und eine Bewirtschaftung des Waldes, die sich zurück hält, den Boden nicht verdichtet, dass Kronendach geschlossen hält und invasive Arten wie die Amerikanische Traubenkirsche oder die Amerikanische Roteiche eindämmt.

Was machen Schutzgebietsbetreuer ?

Der amtliche Flyer vom NSG Heid­koppel­moor

Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Heidkoppelmoor und Umgebung"